Zunächst: Einsicht in den bestehenden Verwaltervertrag nehmen.
Wie lange läuft der Vertrag noch, bzw. welche Verlängerung wurde im Rahmen der letzten Bestellung des ausscheidenden Verwalters noch beschlossen?
Im Vorfeld der kommenden Eigentümerversammlung sollten Sie dem ausscheidenden Verwalter anzeigen, dass dessen Abberufung und die Neuwahl eines anderen Verwalters als Tagesordnungspunkt in der Einladung der kommenden Eigentümerversammlung vorhanden sein soll.
Lassen Sie sich dies vom ausscheidenden Verwalter so bestätigen.
Zuvor sollten Sie Angebote zertifizierter Verwalter eingeholt haben (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG) und den übrigen Eigentümern zugänglich machen.
Wichtig:
• Kennen Sie Ihre Stellung in der Eigentümergemeinschaft!
• Sind Sie der Beirat / die Beiräten des Objektes?
• Vertrauen Ihnen die übrigen Eigentümer ?
• Schaffen Sie im Vorfeld eine mehrheitliche „Fraktion“ der Wechselwilligen