Sondereigentumsverwaltung in Karlsruhe

WEG Sondereigentumsverwaltung Karlsruhe

WEG Sondereigentumsverwaltung Karlsruhe

Das WEG-Sondereigentum – also die Wohnung an sich – wird regelmäßig durch die bewohnenden Eigentümer selbst verwaltet. Wir haben in unserem Bestand aber immer wieder den Fall, dass diese ihre Wohnung nicht selbst nutzen; beispielsweise, wenn sie „nur“ als Investment erworben wurde und vermietet ist. Dennoch muss natürlich eine gute und kontinuierliche Betreuung der Einheit gewährleistet sein.

Sie sind Eigentümer einer oder mehrerer Mietwohnungen und mussten schon mehrfach feststellen, wie viel Zeit sie in die Verwaltung mit ihrem Mieter oder Mietern stecken müssen? Sie sind es Leid, immer wieder Nebenkostenabrechnung zu erstellen? Hier kann Ihnen eine Sondereigentumsverwaltung einiges an Arbeit abnehmen.

Aus diesem Grund bietet die Domicilia Hausverwaltung für Bestandskunden auf Wunsch/Anfrage auch die Sonderverwaltung Ihrer Wohnung, ähnlich wie die Verwaltung von Miets- & Zinshäuser, an. Mit unseren umfangreichen Möglichkeiten kümmern wir uns um einen stets einwandfreien und sehr gut vermieteten Zustand der Wohnung sowie um alle kaufmännischen Belange.

Da die Verwaltung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum aus einer Hand kommt, kann der Eigentümer auf eine durchgängig hohe Qualität vertrauen.

Gerne kommen wir ins Gespräch mit Ihnen – Rufen Sie uns einfach und unverbindlich an.

Was ist eine Sondereigentumsverwaltung?

Um zu klären, was eine Sondereigentumsverwaltung ist, sollte man den Begriff Sondereigentum klären. Von Sondereigentum spricht man in der Regel von einer vermieteten Eigentumswohnung. Hier hat man als Vermieter verschiedenste Rechte und auch Pflichten. Diese wahrzunehmen bedeutet einen hohen Zeitaufwand und fundiertes Wissen über das Mietrecht. Bei mehreren vermieteten Wohnungen können diese Aufgaben dem Vermieter schnell über den Kopf wachsen.

Dass gerade dies nicht passiert, können Sie eine Sondereigentumsverwaltung beauftragen ihre Rechte als Eigentümer zu wahren. Diese Verwaltung vertritt sie neben der Interaktion und Organisation mit ihren Mietern und entlastet sie bei diesen Geschäften.

Was gilt als Sondereigentum?

Unter Sondereigentum fällt zu aller erst die Wohnung selbst mit allen Nebenräumen. Daneben kommen Keller-oder Bodenräume, die Garage oder PKW-Abstellplatz, sowie alle Türen dazu. Auch die Leitungen in den Wänden zählen hier dazu, allerdings nur, wenn sie zur Versorgung der Wohnung nötig sind. Abgrenzend hierzu zählt zum Gemeinschaftseigentum beispielsweise das Grundstück, das Treppenhaus, die Zentralheizungsanlagen, der Fahrradkeller, der Fahrstuhl usw.

Unterschied zwischen Sondereigentumsverwaltung und WEG- Verwaltung

Es wird zwischen Gemeinschaftseigentum, Teileigentum und Sondereigentum im Wohnungseigentümergesetz unterschieden. Eine WEG- Verwaltung (Wohungseigentumsverwaltung) betreut ausschließlich das Gemeinschaftseigentum. Da ihre vermietete Wohnung unter das Sondereigentum fällt, ist sie von Ihnen zu verwalten.

Mit einer Sondereigentumsverwaltung haben Sie die Möglichkeit, die Verwaltung einem darauf spezialisierten Unternehmen zu übertragen. Da zu einer ordnungsgemäßen Sondereigentumsverwaltung besondere Kenntnisse, wie oben bereits erwähnt, nötig sind, empfiehlt sich diese Aufgabe einer spezialisierten Sondereigentumsverwaltung zu übertragen. Dabei muss es sich nicht um dieselbe Firma, welche schon für die WEG- Verwaltung verantwortlich ist, handeln. Aber natürlich vereinfacht es die Organisation, wenn die komplette Verwaltung in einer Hand ist, was zusätzlich daraus entstehenden Kosten für Sie reduzieren kann.

Leistungen der Sondereigentumsverwaltung

Die Sondereigentumsverwaltung umfasst folgende Leistungen:

  • Übergabe/Übernahme der Wohnung bei dem Wechsel des Mieters
  • Führung des kompletten Schriftverkehrs mit dem Mieter
  • Bearbeitung und Entgegennahme aller Fragen ihrer Mieter zur vermieteten Wohnung
  • Annahme von Kündigung
  • Erstellung der Nebenkostenabrechnung für ihren Mieter
  • Führung einer ordentlichen Mietbuchhaltung
  • Mahnwesen und ggf. gerichtliche Geltendmachung offener Forderungen
  • Kautionsverwaltung
  • Organisation von Reparaturen innerhalb ihrer Wohnung
  • Planungs- und Umbauarbeiten in ihrer Wohnung

Wie Sie sehen können, übernimmt eine Sondereigentumsverwaltung die wesentlichen Aufgaben von Ihnen als Vermieter. So können Sie die dadurch gewonnene Zeit mit ihrer Familie oder einfach zur Entspannung nutze. Zudem erspart Ihnen diese Übertragung der Aufgaben jeder Menge Ärger und sie sind nicht gezwungen, sich umfangreiche Kenntnisse des Mietrechts anzueignen.

Fazit

Durch die Beauftragung einer Sondereigentumsverwaltung werden Ihnen viel Arbeit und Mühen im Vermieteralltag erspart. Zudem können sie durch die Abgabe dieser Aufgaben in professionelle Hände davon ausgehen, dass die Abwicklung der Vermieteraufgaben optimal umgesetzt wird. So kann Ihnen auch immenser Ärger mit ihren Mietern, welcher immer wieder durch Unwissenheit des Mietrechts entsteht, vermieden werden. Außerdem werden Sie überrascht sein, wie viel Arbeit sie sich dadurch ersparen.

Vorteile:

  1. Keine Unsicherheiten bzgl. der Verwaltung
  2. Es ist kein umfangreiches Aneignen von Wissen im Mietrecht notwendig
  3. Man hat jederzeit einen kompetenten Ansprechpartner
  4. Mehr Zeit für eigene Belange

Nachteile:

  1. Durch die Beauftragung entsteht finanzieller Aufwand

Wie man sehen kann, überwiegen die Vorteile. Gerade wenn Sie mehrere Mietwohnungen besitzen und die Verwaltung dieser Wohnungen nicht ihre Arbeitstätigkeit ist, empfiehlt sich die Beauftragung einer Sondereigentumsverwaltung.

 

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